Erweiterte Leistung
Konformitätsbewertung nach EN 301 549
Wer eine Erklärung zur Barrierefreiheit abgeben muss, braucht mehr als einen automatischen Test: einen begründeten Seitensatz, Prüfungen mit echten Hilfsmitteln und ein Urteil je Erfolgskriterium, das jemand verantwortet.
Wann Sie das brauchen
Eine Konformitätsbewertung ist dann nötig, wenn eine Aussage über die Barrierefreiheit belegt sein muss — nicht nur verbessert.
- Öffentliche Stelle: Erklärung zur Barrierefreiheit, begründet je Anforderung (Richtlinie (EU) 2016/2102, BITV 2.0).
- Unternehmen mit Dienstleistungen an Verbraucher: Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung (BFSG, BFSGV).
- Ausschreibung oder Lieferantenprüfung: Nachweis auf Anforderung des Auftraggebers.
- Nach einer Beschwerde oder Behördenanfrage: ein Prüfergebnis je Erfolgskriterium.
Wenn Sie ein Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und unter zwei Millionen Euro Umsatz sind und Dienstleistungen anbieten, sind Sie vom BFSG ausgenommen. Dann ist Barrierefreiheit ein Qualitätsargument, und diese Bewertung ist für Sie nicht nötig. Das sagen wir vor dem Angebot und nicht danach.
Was der automatische Test leistet — und was nicht
Unser Website-Check Barrierefreiheit prüft, was technisch prüfbar ist. Von den 55 Erfolgskriterien der Stufen A und AA berührt er 22. „Berührt" ist dabei nicht „bewertet", und dieser Unterschied ist der Kern dieser Leistung:
- Befund — der Test hat etwas gefunden. Die Begründung schreibt ein Mensch.
- kein Befund — geprüft, nichts gefunden. Das ist kein „erfüllt": Ob ein Alternativtext zutrifft, ob die Vorlesereihenfolge Sinn ergibt, ob eine Fehlermeldung weiterhilft, sieht keine Maschine.
- keine Vorarbeit — 33 Kriterien berührt der Test überhaupt nicht. Sie brauchen Tastatur, Screenreader, Zoom, Zeigergesten und eine vollständig durchlaufene Formularstrecke.
Der automatische Test ist deshalb der Vorlauf, nicht der Ersatz. Er spart Zeit bei der Suche, nicht bei der Beurteilung.
Wie geprüft wird
Angelehnt an WCAG-EM, das Prüfverfahren des W3C. Keine Norm, aber das etablierte Vorgehen — und ein Bericht, der sich darauf beruft, ist nachvollziehbar.
- Umfang festlegen: Bereiche, Zielkonformität (AA), Hilfsmittel und Browser samt Fassungen. Angemeldete Bereiche gehören ausdrücklich hinein oder ausdrücklich heraus.
- Auftritt erkunden: Vorlagentypen, Funktionsstrecken, Sprachfassungen, Dokumente zum Herunterladen, Drittinhalte wie Karten, Videos und Zahlungsfenster.
- Seitensatz wählen und begründen: Startseite, je Vorlagentyp eine Seite, jede Funktionsstrecke vollständig, Fehler- und Bestätigungsseiten, Rechtstexte, dazu eine Zufallsauswahl.
- Automatischen Vorlauf fahren über den gesamten Seitensatz.
- Manuell prüfen: Tastaturdurchlauf, Zoom auf 400 %, Textabstände, Kontrastmodus, Zeigergesten, Formulare mit absichtlichen Fehleingaben.
- Mit Hilfsmitteln gegenprüfen: mindestens zwei Kombinationen, davon eine mobile. Die Fassungen stehen im Bericht — ein Ergebnis ohne Fassungsangabe ist in einem Jahr nicht nachvollziehbar.
- Je Kriterium dokumentieren: erfüllt, nicht erfüllt oder nicht anwendbar — mit Fundstelle, Prüfmittel und Begründung. „Nicht anwendbar" wird begründet, nicht behauptet.
Auf Wunsch werden Nutzer mit Behinderung einbezogen. Das ist nicht normativ verlangt und wird gesondert vereinbart.
Was Sie bekommen
- Kriterienmatrix über alle geprüften Erfolgskriterien, mit Urteil, Fundstelle und Begründung.
- Mängelliste nach Auswirkung geordnet, mit technischer Abhilfe — und mit der Angabe, welche Vorlage betroffen ist. Eine Korrektur an der Vorlage wirkt auf allen Seiten, die sie benutzt; das ist die wichtigste Information für Ihre Planung.
- Prüfbericht mit Umfang, Seitensatz, Prüfmitteln, Fassungen, Datum, Verfahren und Grenzen.
- Entwurf der Erklärung zur Barrierefreiheit beziehungsweise der Informationen nach BFSGV, zum Ausfüllen und Abgeben durch Sie.
- Nachprüfung nach der Behebung, beschränkt auf die beanstandeten Kriterien, mit Fortschreibung der Matrix.
Was diese Bewertung nicht ist
- Sie erklären, wir begründen. Beim BFSG und bei der BITV gibt der Anbieter die Erklärung selbst ab. Eine Akkreditierung ist dafür weder nötig noch vorgesehen — niemand darf sie erteilen, auch wir nicht. Was Sie bekommen, ist genau das, worauf eine solche Erklärung sich stützen muss: ein Urteil je Erfolgskriterium, mit Fundstelle und Begründung, das einer Nachfrage standhält.
- Eine Momentaufnahme mit benanntem Seitensatz. Eine Aussage über „die Website" gibt es nicht; ein neuer Inhalt am Folgetag kann ein Kriterium kippen.
- Urteile bleiben Urteile. Bei Kriterien wie 1.3.1 oder 2.4.4 können zwei sorgfältige Prüfer zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Der Bericht begründet das Urteil, damit es angreifbar ist — nicht, damit es unangreifbar wirkt.
- Keine Rechtsberatung. Ob die Pflicht im Einzelfall greift und wie gegenüber einer Behörde zu reagieren ist, gehört zu einer Anwältin.
Aufwand
Abgerechnet wird nach Aufwand. Für einen Seitensatz von zehn Seiten, eine Sprachfassung, Zielkonformität AA:
- Umfang festlegen und Auftritt erkunden — 3 bis 5 Stunden
- Seitensatz auswählen und begründen — 1 bis 2 Stunden
- Automatischer Vorlauf und Auswertung — 1 bis 2 Stunden
- Manuelle Prüfung, je Seite 1,5 bis 3 Stunden — 15 bis 30 Stunden
- Prüfung mit Hilfsmitteln, je Seite eine halbe bis eine Stunde — 5 bis 10 Stunden
- Kriterienmatrix und Bericht — 5 bis 8 Stunden
- Besprechung — 1 bis 2 Stunden
- Zusammen 31 bis 59 Stunden.
Diese Aufstellung steht hier, damit Sie nachrechnen können — und damit Sie erkennen, was ein Angebot verschweigt, das dieselbe Leistung in zehn Stunden verspricht. Wer eine Konformitätsbewertung für zehn Stunden anbietet, prüft nicht, sondern behauptet.
Auf Anfrage — weil der Aufwand ohne Blick hinein nicht abschätzbar ist: angemeldete Bereiche und Kundenbereiche, jede weitere Sprachfassung, Dokumente zum Herunterladen (je PDF gesondert, Kapitel 10 der EN 301 549), mobile Anwendungen, Einbeziehung von Nutzern mit Behinderung.
Sie bekommen ein verbindliches Angebot, sobald der Umfang feststeht. Alle Beträge netto, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Klären wir den Umfang
Der Preis hängt am Seitensatz, an angemeldeten Bereichen und an der Zahl der Sprachfassungen. Ein Gespräch von zwanzig Minuten genügt, um das festzulegen — und um zu sagen, ob Sie diese Bewertung überhaupt brauchen.